Hinweissystem der TU Dresden
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Compliance in Wissenschaft und Forschung →
Liegt ein Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten vor, kann dieser über das digitale
Hinweissystem
der TUD gemeldet werden. Darüber hinaus stehen die
Prüfstelle für gute wissenschaftliche Praxis
sowie die
Vertrauenspersonen für den wissenschaftlichen Nachwuchs
in den Fakultäten als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung. Mitglieder und Angehörige der TUD haben zudem die Möglichkeit, die
Ombudsperson
zeitnah persönlich zu konsultieren. Alternativ kann das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingesetzte überregionale Gremium „Ombudsman für die Wissenschaft“ kontaktiert werden.
Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt insbesondere dann vor, wenn vorsätzlich oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht, geistiges Eigentum Dritter verletzt oder die Forschungstätigkeit anderer erheblich beeinträchtigt wird. Schwerwiegende Verstöße umfassen beispielsweise die Erfindung oder Fälschung von Forschungsergebnissen sowie Plagiate.
Die Untersuchung und Ahndung von Regelverstößen erfolgt gemäß der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen (GWP-Satzung) vom 1. Juni 2022. § 9 der GWP-Satzung definiert die Tatbestände, die als wissenschaftliches Fehlverhalten gelten.
Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt insbesondere vor, wenn in
einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang:
vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben gemacht werden,
geistiges Eigentum oder andere fremde wissenschaftliche Leistungen unberechtigt verwertet werden,
die Forschungstätigkeit Anderer beeinträchtigt wird,
die Mitverantwortung an wissenschaftlichem Fehlverhalten oder anderweitige Pflichtversäumnisse vorzuwerfen sind oder
eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begangen wird.
Compliance in Administration →
Meldungen zu schwerwiegenden Verstößen gegen Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien, bei Haushalts- und Finanzunregelmäßigkeiten sowie Korruptions- und Vermögensdelikten, wie Vorteilsannahme und Bestechlichkeit, Betrug, Unterschlagung und Untreue.
Beispiele sind:
die Annahme von Belohnungen und Geschenken im Zusammenhang mit der Dienstausübung ohne ausdrückliche Genehmigung,
die Vornahme einer pflichtwidrigen Diensthandlung in Erwartung oder aufgrund der Erlangung eines persönlichen Vorteils,
die zweckfremde Verwendung von Fördermitteln,
die unautorisierte Nutzung von dienstlichen Ressourcen für private Zwecke,
die unerlaubte Zueignung universitätseigener Gegenstände oder
die pflichtwidrige Verwendung öffentlicher Mittel.
Compliance im Miteinander →
Meldungen zu schwerwiegenden Verstößen gegen die Grundsätze eines respektvollen und verantwortungsvollen Umgangs innerhalb der TUD, die das Arbeits- oder Studienklima sowie das vertrauensvolle Zusammenarbeiten beeinträchtigen können.
Dazu zählen beispielsweise Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), sexualisierte Belästigung oder Gewalt, Mobbing, Stalking sowie demokratiefeindliche, menschenverachtende oder extremistische Verhaltensweisen im universitären Kontext.
Beispiele:
Öffentliche Herabwürdigung oder Bloßstellung von Studierenden oder Mitarbeitenden in Lehrveranstaltungen oder Meetings
Benachteiligung im Bewerbungs- oder Einstellungsverfahren aufgrund einer Behinderung
Ausschluss von Personen aus Arbeits- oder Projektzusammenhängen aufgrund persönlicher Merkmale oder Zuschreibungen
Rassistische, antisemitische oder anderweitig diskriminierende Inhalte in Lehrveranstaltungen
Sexuelle Belästigung, etwa durch anzügliche Kommentare im Matrixchat
Vandalistische Taten mit demokratiefeindlichen, extremistischen oder menschenverachtenden Aussagen oder Symbolen auf dem Campus
Einschüchterung oder Ausgrenzung von Personen aufgrund ihres Engagements für demokratische Werte oder Diversität
Sonstige melderelevante Sachverhalte →
Hinweise, die keiner der oben genannten Kategorien eindeutig zugeordnet werden können, aber einen möglichen Regelverstoß betreffen.